Teilnahmebedingungen für den Schreibwettbewerb 2026/27
„Was niemand weiß“
Quintessenz – Manufaktur für Chroniken lädt Schreibbegeisterte ab 18 Jahren zum Schreibwettbewerb 2026/27 unter dem Thema „Was keiner wissen soll“ ein.
Gesucht werden originelle Kurzgeschichten, die das Thema auf ganz eigene Weise interpretieren. Ob Familiengeheimnis, verschwiegene Liebe, gut gehütete Erinnerung, kleine Notlüge, großes Verbrechen, überraschendes Geständnis oder etwas völlig anderes: Wie das Thema umgesetzt wird, bleibt der Fantasie der Autorinnen und Autoren überlassen.
Mit der Einsendung eines Beitrags werden die nachfolgenden Teilnahmebedingungen anerkannt.
- Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können alle Personen, die zum Zeitpunkt der Einsendung mindestens 18 Jahre alt sind.
Die Teilnahme ist grundsätzlich unabhängig vom Wohnort möglich. Der Versand von Buchpreisen und Belegexemplaren erfolgt jedoch ausschließlich an Postanschriften innerhalb Deutschlands.
Pro Person kann eine Kurzgeschichte eingereicht werden. Zugelassen sind ausschließlich Texte, die von einer einzelnen Person eigenständig verfasst wurden. Gemeinschaftswerke mehrerer Autorinnen und Autoren können nicht berücksichtigt werden.
Die Teilnahme am Schreibwettbewerb ist kostenlos.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Quintessenz und Blog Q5, Mitglieder der Jury sowie deren jeweilige Angehörige.
- Zeitraum und Einsendeschluss
Der Schreibwettbewerb beginnt am 17. Oktober 2026.
Einsendeschluss ist der 31. Januar 2027, 23:59 Uhr.
Beiträge, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Im Anschluss an den Einsendeschluss ist folgender Ablauf vorgesehen: Die Jurysichtung erfolgt voraussichtlich bis zum Ende März 2027, das Publikumsvoting läuft anschließend. Diese Termine sind vorläufig; Änderungen bleiben vorbehalten (siehe §19).
- Thema des Schreibwettbewerbs
Die eingereichte Geschichte muss sich erkennbar mit dem Wettbewerbsthema
„Was niemand weiß“
auseinandersetzen.
Wie eng oder frei das Thema interpretiert wird, bleibt den Autorinnen und Autoren überlassen. Gerade ungewöhnliche, überraschende und eigenständige Interpretationen sind ausdrücklich willkommen.
- Eigener Titel der Geschichte
Jede eingereichte Kurzgeschichte muss einen eigenen, individuell gewählten Titel tragen.
Der Wettbewerbstitel „Was keiner wissen soll“ darf nicht gleichzeitig der Titel der eingereichten Geschichte sein.
- Sprache des Beitrags
Die Kurzgeschichte muss in deutscher Sprache verfasst sein.
- Umfang und Formatierung des Beitrags
Die Kurzgeschichte darf maximal drei Normseiten (ca. 5.400 Zeichen) umfassen.
Damit alle eingereichten Texte nach denselben Kriterien beurteilt werden können, gelten folgende verbindliche Formatvorgaben:
- Papierformat: DIN A4
- Schriftart: Courier New
- Schriftgröße: 12 Punkt
- maximal 30 Zeilen pro Seite
- maximal 60 Anschläge einschließlich Leerzeichen pro Zeile
- linksbündiger Flattersatz
- keine automatische Silbentrennung
- keine Verringerung der Schriftgröße oder des Zeichenabstands, um zusätzlichen Text unterzubringen
Absätze und Leerzeilen gehören zum Text und dürfen nicht durch eine nachträgliche Verdichtung der Formatierung ausgeglichen werden.
Der Titel der Kurzgeschichte zählt nicht zum Umfang der vier Normseiten und kann oberhalb des Textes stehen.
Kopf- oder Fußzeile
Auf jeder Seite des ungeschützten Word-Dokuments müssen in der Kopf- oder Fußzeile folgende Angaben stehen:
Vor- und Nachname der Autorin bzw. des Autors · Titel der Geschichte · Seitenzahl
Diese Angaben gehören nicht zum eigentlichen Text der Normseite und werden bei der Vorgabe von maximal 30 Zeilen à 60 Anschlägen nicht mitgerechnet.
Beispiel:
Anna Wolkenschieber· Der verschlossene Brief · Seite 2 von 3
Beiträge, die den maximalen Umfang deutlich überschreiten oder durch eine abweichende Formatierung künstlich verkürzt wurden, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Die Teilnehmenden werden nicht informiert.
- Dateiformat
Beiträge werden ausschließlich als Microsoft-Word-Dokument im Format .docx angenommen.
PDF-Dateien, OpenDocument-Dateien (.odt), Pages-Dokumente, Bilddateien, eingescannte oder handschriftliche Texte können nicht berücksichtigt werden.
Das Word-Dokument muss den Titel der Geschichte, den Wettbewerbsbeitrag sowie die vorgeschriebenen Angaben in der Kopf- oder Fußzeile enthalten.
- Einreichung des Beitrags
Der Beitrag wird über ein Upload-Formular unter Anmeldung eingereicht. Im selben Formular werden auch die in §9 genannten Angaben abgefragt.
Vor dem Absenden ist über eine Checkbox zu bestätigen, dass die Teilnahmebedingungen gelesen und verstanden wurden. Ohne diese Bestätigung kann der Upload nicht abgeschlossen werden.
Der Eingang des Beitrags wird über das Formular bestätigt. Erhält eine einreichende Person keine Eingangsbestätigung, sollte sie sich unter info@quintessen-manufaktur.de melden.
Für den vollständigen und fristgerechten Upload des Beitrags trägt die einreichende Person die Verantwortung.
- Erforderliche Angaben zur Person
Im Upload-Formular sind zusätzlich zum Manuskript folgende Angaben zu machen:
- Vor- und Nachname
- Postanschrift
- E-Mail-Adresse
- gegebenenfalls das gewünschte Pseudonym für eine Veröffentlichung (siehe §16)
- Bestätigung, dass die Teilnahmebedingungen gelesen und verstanden wurden (siehe §8)
Optional kann im Formular angegeben werden, ob bei einem künftigen Wettbewerb eine Information per E-Mail gewünscht wird (siehe §17).
Die Pflichtangaben werden ausschließlich für die Organisation und Durchführung des Wettbewerbs sowie für den Versand von Preisen und Belegexemplaren verwendet (siehe §17).
- Anforderungen an den Text
Eingereicht werden dürfen ausschließlich eigene, bisher unveröffentlichte Texte.
Als veröffentlicht gelten insbesondere Texte, die bereits in Büchern, Zeitschriften, Anthologien oder öffentlich zugänglichen Internetangeboten erschienen sind.
Die Autorin oder der Autor muss über die erforderlichen Rechte am eingereichten Text verfügen.
Der Beitrag darf keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber- oder Persönlichkeitsrechte, verletzen. Plagiate und unberechtigte Übernahmen fremder Texte führen zum Ausschluss vom Wettbewerb.
- Auswahl und Jury
Alle zulässigen Einsendungen werden nach Ablauf des Wettbewerbs gesichtet und bewertet.
Bewertet werden insbesondere:
- Originalität und Idee
- sprachliche Qualität
- erzählerische Umsetzung
- Spannung und Wirkung
- Umgang mit dem Wettbewerbsthema
Insgesamt werden 15 Kurzgeschichten in der Anthologie eingehen.
Die Entscheidung der Jury erfolgt unabhängig.
Ein Anspruch auf eine individuelle Begründung oder Bewertung des eigenen Beitrags besteht nicht.
- Publikumsvoting
Zusätzlich zur Jurywertung findet ein öffentliches Publikumsvoting auf den Internetseiten von Quintessenz statt.
Die Gesamtwertung setzt sich aus
60 Prozent Jurywertung und 40 Prozent Publikumsvoting
zusammen.
Unzulässige Mehrfachabstimmungen, automatisierte Stimmenabgaben oder andere erkennbare Manipulationsversuche können aus der Wertung entfernt werden.
Die Stimmabgabe erfolgt über online mit Chaptcha und notierte IP Adresse um Mehrfachabstimmungen zu erschweren.
- Veröffentlichung und Vorstellung ausgewählter Beiträge
Ausgewählte Geschichten für das Publikumsvoting sowie deren Autorinnen und Autoren können im Rahmen des Schreibwettbewerbs einzeln vorgestellt und veröffentlicht werden.
Dies kann insbesondere auf den Webseiten und Blogs von Quintessenz und Blog Q5 sowie auf den von Quintessenz und Blog Q5 genutzten Social-Media-Kanälen erfolgen, beispielsweise auf Facebook, Instagram, LinkedIn, XING oder TikTok.
Eine Veröffentlichung kann als vollständige Geschichte, als Textauszug oder im Rahmen einer redaktionellen Vorstellung der Geschichte und ihrer Autorin bzw. ihres Autors erfolgen.
Beiträge können dabei auch für die jeweilige Veröffentlichungsform redaktionell oder grafisch aufbereitet werden, beispielsweise als Textauszug, Beitragsgrafik oder kurzer Hinweis auf die Geschichte.
Bei einer Veröffentlichung werden grundsätzlich der Name bzw. das angegebene Pseudonym der Autorin oder des Autors sowie der Titel der Geschichte genannt.
Das Urheberrecht verbleibt bei der jeweiligen Autorin beziehungsweise dem jeweiligen Autor.
- Anthologie zum Schreibwettbewerb
Eine Auswahl der besten Geschichten wird nach Abschluss des Wettbewerbs in einer von Quintessenz professionell gestalteten Hardcover-Anthologie zusammengeführt.
Dabei handelt es sich nicht um eine kommerzielle Buchveröffentlichung und nicht um eine reguläre Veröffentlichung über einen Verlag oder den Buchhandel.
Die Anthologie wird ausschließlich in dieser exklusiven kleinen Auflage für die Gewinnerinnen und Gewinner bzw. beteiligten Autorinnen und Autoren sowie für Dokumentations- und Belegzwecke hergestellt.
Die ausgewählten Autorinnen und Autoren erhalten jeweils ein Exemplar. Für die Erstplatzierten sind zusätzliche Exemplare vorgesehen.
Eine Barauszahlung oder ein Umtausch der Buchpreise ist nicht möglich.
Der Versand erfolgt ausschließlich an Anschriften innerhalb Deutschlands.
- Nutzungsrechte
Das Urheberrecht an der eingereichten Geschichte verbleibt vollständig bei der Autorin oder dem Autor.
Mit der Teilnahme wird Quintessenz das nicht ausschließliche und unentgeltliche Recht eingeräumt, ausgewählte Wettbewerbsbeiträge im Zusammenhang mit diesem Schreibwettbewerb zu veröffentlichen, zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen.
Dies umfasst insbesondere die Nutzung
- auf den Webseiten und Blogs von Quintessenz und Blog Q5,
- auf den von Quintessenz und Blog Q5 genutzten Social-Media-Kanälen,
- im Rahmen des Publikumsvotings,
- in der Wettbewerbsanthologie sowie
- für die Berichterstattung, Vorstellung, Bewerbung und Dokumentation des Schreibwettbewerbs.
Beiträge können dabei vollständig oder auszugsweise veröffentlicht werden.
Eine darüber hinausgehende kommerzielle Verwertung der Geschichten oder eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte erfolgt nicht ohne gesonderte Zustimmung der jeweiligen Autorin oder des jeweiligen Autors.
Redaktionelle Korrekturen von Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung bleiben vorbehalten.
Inhaltliche oder stilistische Änderungen an einer Geschichte erfolgen nicht ohne Rücksprache mit der Autorin oder dem Autor.
- Namensnennung und Pseudonym
Bei einer Veröffentlichung des Beitrags werden grundsätzlich der Name der Autorin oder des Autors und der Titel der Geschichte genannt.
Sofern für die Veröffentlichung ein Pseudonym verwendet werden soll, muss dies bereits bei der Einreichung angegeben werden (siehe §9).
- Datenschutz
Personenbezogene Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden ausschließlich für die Organisation und Durchführung des Schreibwettbewerbs, die Kontaktaufnahme sowie gegebenenfalls den Versand der Anthologie verwendet.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit sie nicht für die Durchführung des Wettbewerbs erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen von Quintessenz.
Wird im Upload-Formular die optionale Einwilligung erteilt, bei einem künftigen Wettbewerb per E-Mail informiert zu werden, wird die E-Mail-Adresse zu diesem Zweck bis auf Widerruf gespeichert. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit formlos widerrufen werden, etwa per E-Mail an [E-Mail-Adresse einfügen].
Für das Publikumsvoting können Angaben erforderlich sein, die dazu dienen, Mehrfachabstimmungen oder Manipulationen zu erschweren. Diese Daten werden ausschließlich für die Durchführung und Auswertung des Votings verarbeitet und nicht veröffentlicht.
- Ausschluss vom Wettbewerb
Quintessenz behält sich vor, Beiträge vom Wettbewerb auszuschließen, wenn
- die Teilnahmebedingungen nicht eingehalten werden,
- der maximale Umfang von vier Normseiten überschritten wird,
- die vorgeschriebene Formatierung oder das Dateiformat nicht eingehalten wird,
- der Text bereits veröffentlicht wurde,
- Rechte Dritter verletzt werden,
- ein Plagiat vorliegt,
- Manipulationsversuche beim Publikumsvoting festgestellt werden,
- unzutreffende oder unvollständige Angaben zur Person gemacht werden oder
- die Teilnahmeberechtigung nach §1 nicht vorliegt.
- Änderungsvorbehalt und salvatorische Klausel
Quintessenz behält sich vor, den Wettbewerb aus wichtigem Grund zeitlich zu verschieben, in seinem Ablauf anzupassen oder abzusagen. Über wesentliche Änderungen werden bereits eingereichte Teilnehmerinnen und Teilnehmer informiert.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
- Rechtsanspruch und Rechtsweg
Ein Rechtsanspruch auf Auswahl, Platzierung, Veröffentlichung oder Aufnahme in die Anthologie besteht nicht.
Die Entscheidungen der Jury und die nach den Wettbewerbsregeln ermittelte Platzierung sind endgültig.
Der Rechtsweg hinsichtlich der Bewertung und Vergabe der Wettbewerbsplätze ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
- Veranstalter
Veranstalter des Schreibwettbewerbs 2026/27 „Was niemand weiß“ ist:
Quintessenz – Manufaktur für Chroniken
Kontakt für Rückfragen
Blog Q5, die kleine Schwester von Quintessenz, begleitet den Wettbewerb redaktionell. Dort werden unter anderem Geschichten, Autorinnen und Autoren sowie Neuigkeiten und Beiträge zum Verlauf des Schreibwettbewerbs vorgestellt.