Sicherheit und Rechte: Was Sie über Datensicherheit und Urheberrecht in Biografieprojekten wissen müssen

Seit 20 Jahren erstellen wir Privatbiografien. Manchmal werden wir zu der Datensicherheit all der persönlichsten Daten, die uns gegeben werden, gefragt, und wer das Urheberrecht auf die erstellten digitalen Daten hat.

Seit 1995 wird am 23. April der Welttag des Buches und des Urheberrechts gefeiert, eine Initiative der UNESCO.

Ein guter Anlass diese Fragen für unsere Leser:innen in einem Aprilbeitrag zu klären.

Daten und Diskretion

Natürlich ist Diskretion bzw. Vertrauen ein hohes Gut und für uns eine Selbstverständlichkeit. Doch welche Daten sind auch rechtlich geschützt?

Hierzu gehören alle Tonaufzeichnungen (wir nennen dies Interviews), die wir mit unseren Kunden persönlich oder auch telefonisch führen. Bei den Telefoninterviews erbitten wir sogar die Einwilligung der Aufzeichnungen, da diese Gespräche die Grundlage für die Textarbeit sind.

Selbstverständlich gehören dazu auch Privatfotos aus dem Familienbesitz, ebenfalls Urkunden, Briefe, Patente etc.

Der Unterschied von Datensicherheit und Urheberrecht / Copyright

Holen wir tief Luft, denn wir müssen hier einiges auseinandersortieren. Fangen wir einfach an:
Privatfotos sind sozusagen doppelt geschützt. Einmal durch die Datensicherheit und einmal durch das Urheberrecht.

Ein Beispiel: Ein Verwandter, ein Fotograf machte von Familientreffen sehr künstlerische Bilder, die Sie in Ihrer Biografie verwenden. Hier wird das Urheberrecht des Fotografen an seinem Werk geschützt, das in Deutschland erst 70 Jahre nach dem Tod erlischt. Das ist in jedem Land anders. Eine sehr gute Erklärung finden Sie darüber auch in Wikipedia.

Wenn ein Kunde bspw. vorhat, seine Biografie zu veröffentlichen und zu verkaufen, gilt das Urheberrecht aber auch unseren Autorentext, der für seine Biografie erstellt wird.
Es gibt das einmalige und das ausschließliche Nutzungsrecht, den meisten von uns bekannt unter dem englischen Begriff „Copyright“.
Wird der Text also kommerziell genutzt, gilt das ausschließliche Nutzungsrecht, was sich dann auch im Entgelt niederschlägt.
Interessant ist, dass hier die Betonung auf Nutzen, und nicht wie oft angenommen, dass damit dem Kunden auch der Text gehört. Er gehört immer noch dem Autor, aber der hat gegen Rechnung sein OK gegeben, dass der Kunde, oder die Kundin ihn 1x oder immer wieder nutzen kann. Bspw. mehrere Auflagen eines Buches. Dies gilt ebenso für alle die von uns gestellten Grafiken oder Designs.
Siehe auch unsere Grafik „Phase 2“ Workflow Diese Dateien verbleiben bei Quintessenz, aber Sie werden auf Ihren Wunsch von uns gelöscht. Das heißt aber auch, dass eine Ergänzung nicht mehr möglich ist.
Die gescannten und restaurierten Bilder können gegen ein Sonderentgelt in den Besitz Ihrer Familie übergehen.

FAZIT:

Datensicherheit und Urheberrecht sind essenziell für unsere Biographiearbeit:

  • Persönliche Daten wie Interviews und Privatfotos sind rechtlich geschützt,
  • während das Urheberrecht sowohl Fotos als auch Autorentexte betrifft;
  • Kunden nutzen Grafiken und Designs gegen Entgelt,
  • aber gelöschte Dateien können nicht mehr ergänzt werden.

 

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